Kündigungsschutz in Österreich
Nicht jede Kündigung wird auf dieselbe Weise bekämpft. Entscheidend ist, auf welche Rechtsgrundlage Sie sich stützen können – davon hängen die Frist und die Art der Klage ab. Viele Fälle lassen sich auf mehrere Grundlagen gleichzeitig stützen. Deshalb prüfen wir immer alle in Betracht kommenden Schutzbestimmungen.
Drei Wege, eine Kündigung zu bekämpfen
| Art | Was bedeutet das? | Wie wird vorgegangen? |
|---|---|---|
| Anfechtung | Die Kündigung ist zunächst wirksam und wird erst durch ein Urteil beseitigt. | Anfechtungsklage (Rechtsgestaltungsklage) innerhalb einer kurzen Frist – meist 14 Tage. |
| Unwirksamkeit | Die Kündigung ist von vornherein rechtsunwirksam, etwa weil die nötige vorherige Zustimmung des Gerichts oder einer Behörde fehlt. | Feststellungsklage. Es gibt keine starre Frist, die Unwirksamkeit muss aber rasch geltend gemacht werden (Aufgriffsobliegenheit). |
| Wahlrecht | Sie können die Kündigung anfechten – oder sie gegen sich gelten lassen und stattdessen Schadenersatz verlangen. | Anfechtungsklage oder Leistungsklage auf Schadenersatz. |
Auch wenn für Ihre Situation keine starre Frist gilt: Warten Sie nicht ab. Wer zu lange zuwartet, kann sein Recht verlieren, sich auf die Unwirksamkeit zu berufen.
Welcher Kündigungsschutz gilt für Sie?
Fristenrechner: Bis wann können Sie anfechten?
Schriftliche Kündigung: Bei persönlicher Übergabe, E-Mail oder Nachricht durch den Dienstgeber selbst, zählt der Tag, an dem Sie von der Mitteilung Kenntnis nehmen konnten.
Achtung! Einschreiben und gelber Zettel: Wurde die Kündigung per Einschreiben geschickt und lag ein gelber Zettel (Hinterlegungsanzeige) im Postkasten? Dann zählt in der Regel der Tag, an dem der gelbe Zettel eingelegt wurde oder der Tag, der am gelben Zettel vermerkt ist, an welchem die Sendung bei der Post abholbereit ist. Achtung: Der Tag, an dem Sie den Brief tatsächlich abgeholt haben, ist nicht maßgeblich. Bei Übergabe ohne gelben Zettel durch den Postler selbst, gilt der Übernahmetag.
Mündliche Kündigung: Eine mündliche Kündigung wirkt sofort und ist sofort zugegangen, sodass die Frist ab dem Tag des mündlichen Ausspruchs zu berechnen ist.
Diese Regeln gelten gleichermaßen für Entlassungen.
Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Berechnung beruht auf Ihren Angaben. Fristen können im Einzelfall abweichen.
Sie wissen nicht, welche Regeln auf Sie zutreffen? Das müssen Sie auch nicht. Schildern Sie uns Ihre Situation – wir prüfen alle Schutzbestimmungen und sagen Ihnen, welche Frist für Sie läuft.