Ratgeber · Arbeitsrecht

Fristen bei der Kündigungsanfechtung: 14 Tage – und dann?

Die wichtigste Regel zuerst: Für die gerichtliche Anfechtung einer Kündigung bleiben in der Regel nur zwei Wochen ab Zugang. Eine verspätete Anfechtung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Deshalb zählt jeder Tag.

Fakten auf einen Blick

Grundregel
Anfechtung binnen 2 Wochen ab Zugang der Kündigung
Fristbeginn
tatsächlicher Zugang – nicht Versanddatum, nicht letzter Arbeitstag
Mit Betriebsrat
Verständigung vor der Kündigung; Stellungnahmefrist: fünf Arbeitstage
Nach Fristablauf
Anfechtung grundsätzlich ausgeschlossen

Wann beginnt die Frist zu laufen?

Mit dem tatsächlichen Zugang der Kündigung – also wenn das Schreiben in Ihren Machtbereich gelangt ist. Nicht maßgeblich sind das Datum des Kündigungsschreibens, der Versandtag oder Ihr letzter Arbeitstag. Dokumentieren Sie daher genau, wann und wie Sie die Kündigung erhalten haben.

Sonderfall Betriebsrat

Besteht in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat, hat der Arbeitgeber diesen vor der Kündigung zu verständigen. Der Betriebsrat kann binnen fünf Arbeitstagen Stellung nehmen – zustimmen, widersprechen oder keine Erklärung abgeben. Die zwei Wochen laufen ab Zugang der Kündigung. Nur bei ausdrücklichem Widerspruch gilt die dargestellte Sonderregel für die Anfechtung durch den Betriebsrat und anschließend durch Sie selbst.

Fristenrechner: Bis wann können Sie anfechten?

Worum geht es?

Schriftliche Kündigung: Bei persönlicher Übergabe, E-Mail oder Nachricht durch den Dienstgeber selbst, zählt der Tag, an dem Sie von der Mitteilung Kenntnis nehmen konnten.

Achtung! Einschreiben und gelber Zettel: Wurde die Kündigung per Einschreiben geschickt und lag ein gelber Zettel (Hinterlegungsanzeige) im Postkasten? Dann zählt in der Regel der Tag, an dem der gelbe Zettel eingelegt wurde oder der Tag, der am gelben Zettel vermerkt ist, an welchem die Sendung bei der Post abholbereit ist. Achtung: Der Tag, an dem Sie den Brief tatsächlich abgeholt haben, ist nicht maßgeblich. Bei Übergabe ohne gelben Zettel durch den Postler selbst, gilt der Übernahmetag.

Mündliche Kündigung: Eine mündliche Kündigung wirkt sofort und ist sofort zugegangen, sodass die Frist ab dem Tag des mündlichen Ausspruchs zu berechnen ist.

Diese Regeln gelten gleichermaßen für Entlassungen.

Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Berechnung beruht auf Ihren Angaben. Fristen können im Einzelfall abweichen.

Was, wenn die Frist fast abgelaufen ist?

Kommen Sie trotzdem sofort zu uns. Ob die Frist tatsächlich schon abgelaufen ist, hängt vor allem vom Zugang der Kündigung ab. Das lässt sich oft erst nach Prüfung sagen.

FAQ

Häufige Fragen zu den Anfechtungsfristen