Kündigung erhalten – was tun? Ihr 5-Schritte-Guide
Eine Kündigung ist ein Schock – aber kein Grund für vorschnelle Entscheidungen. Diese fünf Schritte helfen Ihnen, jetzt nichts zu verschenken.
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Schritt 1 – Zugang dokumentieren
Halten Sie fest, wann und wie Ihnen die Kündigung zugegangen ist (persönlich, Post, E-Mail). Ab dem Zugang laufen die Fristen – nicht ab dem Datum des Schreibens.
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Schritt 2 – Nichts vorschnell unterschreiben
Unterschreiben Sie keine einvernehmliche Auflösung, keinen Verzicht und keine „Bestätigung", deren Tragweite Sie nicht sicher einschätzen können.
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Schritt 3 – Unterlagen sichern
Dienstvertrag, Kündigungsschreiben, Lohnabrechnungen, relevante E-Mails: Sammeln Sie alles, was Ihr Dienstverhältnis dokumentiert.
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Schritt 4 – Fristen klären
Für die Kündigungsanfechtung bleiben in der Regel nur zwei Wochen ab Zugang. Nur wenn der Betriebsrat der Kündigungsabsicht ausdrücklich widersprochen hat, gilt eine Sonderregel für die Anfechtung durch den Betriebsrat und anschließend durch Sie selbst.
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Schritt 5 – Rechtlich prüfen lassen
Ob Ihre Kündigung anfechtbar ist – etwa wegen Sozialwidrigkeit oder eines verpönten Motivs – lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Genau dafür gibt es unseren Kündigungs-Check.
Fristenrechner: Bis wann können Sie anfechten?
Schriftliche Kündigung: Bei persönlicher Übergabe, E-Mail oder Nachricht durch den Dienstgeber selbst, zählt der Tag, an dem Sie von der Mitteilung Kenntnis nehmen konnten.
Achtung! Einschreiben und gelber Zettel: Wurde die Kündigung per Einschreiben geschickt und lag ein gelber Zettel (Hinterlegungsanzeige) im Postkasten? Dann zählt in der Regel der Tag, an dem der gelbe Zettel eingelegt wurde oder der Tag, der am gelben Zettel vermerkt ist, an welchem die Sendung bei der Post abholbereit ist. Achtung: Der Tag, an dem Sie den Brief tatsächlich abgeholt haben, ist nicht maßgeblich. Bei Übergabe ohne gelben Zettel durch den Postler selbst, gilt der Übernahmetag.
Mündliche Kündigung: Eine mündliche Kündigung wirkt sofort und ist sofort zugegangen, sodass die Frist ab dem Tag des mündlichen Ausspruchs zu berechnen ist.
Diese Regeln gelten gleichermaßen für Entlassungen.
Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Berechnung beruht auf Ihren Angaben. Fristen können im Einzelfall abweichen.
Nächster Schritt
Für die Anfechtung bleiben in der Regel nur rund zwei Wochen ab Zugang der Kündigung. Lassen Sie Ihren Fall jetzt prüfen.